Die EG-Seilbahnrichtlinie zielt auf die Verbesserung der Sicherheit von Kunden und der Beschäftigten im Seilbahnbereich. Sie sieht für die Seilbahnen in allen EU-Staaten gleiche, grundlegende Sicherheitsanforderungen vor. Dazu werden einheitliche Prüfverfahren für Sicherheitsbauteile und Teilsysteme von Seilbahnen festgelegt.
Die Richtlinie will einen gleich hohen Sicherheitsstandard für die Benützer aller Seilbahnen im Bereich der EU-Länder etablieren.
Erfüllen Sicherheitsbauteile und Teilsysteme die Kriterien der Richtlinie, erhalten sie die CE-Kennzeichnung. CE-gekennzeichnete Teile können in allen Mitgliedstaaten zu den gleichen Bedingungen gekauft werden.
Derzeit werden spezielle europäische Spezifikationen als harmonisierte europäische Normen (EN) erarbeitet, welche die nationalen Sicherheitsbestimmungen ersetzen sollen. Die Änderungen betreffen im Wesentlichen die Bestimmungen zur Bestellung und Bestätigung des Betriebsleiters und der Stellvertreter. Diese werden hinsichtlich Qualifikation und Ausnahmemöglichkeiten ergänzt.
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