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Air Traffic Management: EC 550/2004 (Provision of air navigation services in the single European sky)

Motivation und Nutzen

Die Verordnung (EG) Nr. 550/2004 des Europäischen Parlaments und des Rates vom 10. März 2004 („Flugsicherungsdienste-Verordnung“) regelt die Erbringung von Flugsicherungsdiensten im einheitlichen europäischen Luftraum.

Artikel 3 dieser Verordnung gestattet es den NSA (National Supervisory Authorities – Nationale Überwachungsbehörden), ihre Prüfungen und Untersuchungen, welche sich auf in Artikel 2 dieser Verordnung definierte Aufgaben beziehen, vollständig bzw. teilweise an anerkannte Organisationen zu übertragen.

Diese Prüfungen und Untersuchungen beruhen auf Artikel 6 (Allgemeine Forderungen). Die konkreten Forderungen werden u.a. in den gegenwärtigen Verordnungen EU 1035/2011, EC 482/2008 und EU 691/2010 umgesetzt, welche die allgemeinen Forderungen für die Erbringung von Flugsicherungsdiensten definieren.

Zusätzlich dürfen Unternehmen, welche Flugsicherungsdienste erbringen und Überprüfungen und Untersuchungen direkt von den NSA durchführen lassen, innerhalb ihres Systems für interne Audits die Kompetenz von anerkannten Organisationen nutzen, um die Erfüllung der allgemeinen Forderungen darzulegen.

Ziele
  • Sicherstellung einer sicheren und effizienten Erbringung von Flugsicherungsdiensten
  • Schaffung der Grundlage für die Zertifizierung von Unternehmen, welche Flugsicherungsdienste erbringen, beauftragt durch die Nationale Überwachungsbehörde
  • Ermöglichung der Erfüllung von Artikel 2 der Verordnung (EG) Nr. 550/2004 für Nationale Überwachungsbehörden
Zielgruppe
  • alle Nationalen Überwachungsbehörden der EU-Mitgliedsstaaten
  • Luftfahrtsbehörden von Nicht-EU-Staaten, welche bereit sind, die SES CR in ihrer nationalen Gesetzgebung anzuwenden
Kriterien

Auf der Grundlage des Leitfadens, welcher von Eurocontrol im Rahmen des SESIS-Programms (Single European Sky Implementation Support – Durchführungshilfe, Einheitlicher Europäischer Luftraum) entwickelt wurde, wurden Auditregeln und Checklisten entwickelt, um die Erfüllung aller in Anhang 1 bis 5 der Verordnung (EG) 1035/2011 festgelegten Forderungen nachweisen zu können.

Da der Anwendungsbereich der Forderungen von finanziellen Belangen auf Sicherheit und Dienstleistungsqualität ausgeweitet wurde, ist ein Team kompetenter Auditoren erforderlich. All für die SES CR akkreditierten Auditoren haben Erfahrung im Bereich von ANS und haben das Kompetenzprogramm für Auditoren abgeschlossen, welches vom Ministerium für Verkehr, Innovation und Technologie überwacht wird.

Die umfassende Erfahrung von Quality Austria im Bereich der ISO 9001-Zertifizierung (Qualitätsmanagement), EN 9100 (Luftfahrt), ISO 14001 (Umweltmanagement – Notfallvorsorge- und maßnahmen), OHSAS 18001, ISO 20000 (IT-Service) und ISO 27001 (IT-Sicherheit) gewährleistet die optimale Nutzung von Synergien aus der Zertifizierung dieser Managementsysteme, welche in die SES-Prüfung integriert werden können.

Akkreditierung

Laut Bundesgesetzblatt 182. Verordnung, ausgegeben am 4. Mai 2006, ist Quality Austria Trainings-, Zertifizierungs- und Begutachtungs GmbH akkreditiert für die Zertifizierung von Organisationen. Mit der Herausgabe der BMVIT GZ 53.803/0005-II/L1/2006 am 12. September 2006 erkannte das Ministerium für Verkehr, Innovation und Technologie (BMVIT) Quality Austria gemäß der Verordnung (EG) 550/2004 Anhang 1 an.

Andere relevante Normen

ISO 9001, ISO 14001, OHSAS 18001, EN 9100, ISO 31000, ISO 20000, ISO 27001

Anfrage

Falls Sie Interesse an einer Systemzertifizierung haben, setzen wir uns gerne mit Ihnen in Verbindung. Bitte füllen Sie dazu untenstehendes Anfrageformular aus. Ein Mitarbeiter wird sich so rasch als möglich um Ihr Anliegen kümmern.

Für telefonische Auskünfte steht Ihnen die Customer Service Center gerne zur Verfügung unter der Tel.: (+43 732) 34 23 22.

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