Hinweise zum Studium

ÄnderungenÄnderungen der Wohnanschrift und des Namens sind der ServiceEinheit Studienangelegenheiten/Immatrikulation/Prüfung unverzüglich mitzuteilen.
Ausländische Studienbewerber/innenDie Zugangsprüfungen unterscheiden sich für ausländische Bewerber nicht von denen der Bewerber mit deutscher Staatsangehörigkeit. Für die Zulassung sind aber der Nachweis von Kenntnissen der deutschen Sprache (vgl. § 1 Abs. 5 der Zulassungsordnung) sowie ein gültiges Studienvisum notwendig.
Studierende, die unter 30 Jahren sind, haben einen Rechtsanspruch auf Förderung nach dem Bundesausbildungsförderungsgesetz, soweit ihre Eltern bzw. Ehepartner die Bestimmungen dieses Gesetzes erfüllen. In bestimmten Fällen trifft dies auch für ausländische Studierende zu. Beratung und Antragstellung siehe Wegweiser.BAföG
Für behinderte Studierende gelten die gleichen Rechte und Pflichten wie für alle Studierende. Der Prüfungsausschuss kann aber im bestimmten Rahmen Prüfungserleichterungen gewähren. Behinderte Studierende
Die Hochschule erhebt semesterweise, entsprechend der jeweils gültigen Fassung des Berliner Hochschulgesetzes und der Verordnung über Sozialbeiträge zum Studentenwerk Berlin, Immatrikulations- und Rückmeldegebühren, den AStA-Beitrag sowie den Sozialbeitrag. Andere Gebühren werden entsprechend der Verwaltungsgebührenordnung erhoben.Beiträge und Gebühren
Studierende, die beabsichtigen, ihr Studium für ein Semester zu unterbrechen, müssen ihren Antrag bis zum 1.3. für das Sommersemester und bis zum 31.8. für das Wintersemester stellen. Eine Beurlaubung wird grundsätzlich nur für jeweils ein Semester genehmigt und ist in der Regel für höchstens zwei Semester zulässig. Nach der Beurlaubung besteht kein Anspruch auf Fortsetzung des Studiums in derselben Hauptfachklasse. Für das 1. und 2. Semester werden in der Regel keine Beurlaubungen ausgesprochen. Das Recht auf Besuch von Lehrveranstaltungen ruht für diese Zeit.

Für Studierende der Studiengänge Jazz gelten die Regelungen des Jazz- Institutes Berlin.
Beurlaubung
ErmäßigungenBei Vorlage des Studentenausweises bzw. der Immatrikulationsbescheinigung können zahlreiche Ermäßigungen in Anspruch genommen werden (z. B. bei der BVG, bei der Kontoführung, der Krankenversicherung und zahlreichen Kultureinrichtungen).
ExmatrikulationMit der Exmatrikulation endet die Mitgliedschaft des Studierenden an der Hochschule. Die Exmatrikulation kann beantragt oder von Amts wegen vorgenommen werden. Von Amts wegen kann z. B. exmatrikuliert werden, wenn man sich nicht fristgemäß zurückgemeldet oder eine Prüfung endgültig nicht bestanden hat.
Im Fachsemester drückt sich das erreichte Semester des Studienganges aus, in dem man gegenwärtig eingeschrieben ist.Fachsemester
Gasthörer/innenPersonen, die nicht an einer Hochschule immatrikuliert sind, können auf Antrag und unter Zustimmung des Dozenten der gewünschten Lehrveranstaltung als Gasthörer zugelassen werden. Gasthörer dürfen keine Prüfungen ablegen und nicht an Lehrveranstaltungen mit Einzelunterricht oder Teilnehmerbeschränkung teilnehmen. Sie haben eine Gebühr zu entrichten.

Für Studierende der Studiengänge Jazz gelten die Regelungen des Jazz- Institutes Berlin.
Hochschulsemester entsprechen der Gesamtzahl der Semester, die man im Geltungsbereich des Hochschulrahmengesetzes immatrikuliert war bzw. ist, unabhängig von dem jeweiligen Studiengang.Hochschulsemester
Bei Hochschulwechsel an die/von der Hochschule für Musik Hanns Eisler Berlin von/ zu einer anderen Musikhochschule wird die Bewerbung jeweils als Neubewerbung behandelt. Die jeweilige Prüfungskommission nimmt die Semestereinstufung vor, d. h. sie muss nicht dem bisher erreichten Semesterstand folgen.

Für Studierende der Studiengänge Jazz gelten die Regelungen des Jazz- Institutes Berlin.
Hochschulwechsel
ImmatrikulationDie Immatrikulation setzt eine Zulassung zum Studium, einen Krankenversicherungsnachweis und den Nachweis der Zahlung des Sozialbeitrages, des AStA-Beitrages sowie der Immatrikulationsgebühr voraus. Für ausländische Bewerber sind darüber hinaus ein Nachweis der Kenntnis der deutschen Sprache und ein gültiges Studienvisum erforderlich. Die Immatrikulation wird versagt, wenn die Voraussetzungen des § 14 Abs. 3 Berliner Hochschulgesetz vorliegen. Sie kann versagt werden, wenn der Bewerber bereits einen gleichwertigen Abschluss erworben hat.
Der Nachweis der Krankenversicherung ist Voraussetzung für die Immatrikulation. In der Regel kann man bis zum 25. Lebensjahr über die Eltern familienversichert sein. Danach ist eine eigene studentische Krankenversicherung abzuschließen. Für Studierende, die das 30. Lebensjahr oder das 14. Semester vollendet haben, entfällt die Pflichtversicherung.Krankenversicherung
www.ba-kuenstlervermittlung.deZAV - Künstlervermittlung
NebenhörerStudierende anderer Hochschulen werden als Nebenhörer zugelassen, wenn dies zur Durchführung ihres Studiums erforderlich ist. Die Zulassungsvorschriften für Studiengänge mit künstlerischen Begabungsprüfungen bleiben unberührt.

Für Studierende anderer Hochschulen gelten für die Jazz- Studiengänge die Regelungen des Jazz- Institutes Berlin.
Die studienbegleitenden Prüfungen, Diplom-Vorprüfungen und Diplom-Prüfungen werden auf der Grundlage der Prüfungsordnung des jeweiligen Studiengangs abgenommen. Die Zulassung zur Prüfung setzt voraus, dass man die erforderlichen Nachweise erbracht und sich in der ServiceEinheit Immatrikulation/Prüfung zur Prüfung angemeldet hat.

Für Studierende der Studiengänge Jazz gelten die Regelungen des Jazz- Institutes Berlin.
Prüfungen
RückmeldungJeder Studierende, der im folgenden Semester sein Studium fortsetzen möchte, muss sich rückmelden. Dies gilt auch für Studierende, die in ein Urlaubssemester gehen.
Für Studierende, die ein Urlaubssemester beantragt haben, entfällt bei Nachweis eines Studiums im Ausland während dieser Zeit, der Mutterschaft, des Einberufungsbefehls zum Wehr- oder Zivildienst oder eines Praktikums außerhalb von Berlin die Zahlung des Sozialbeitrages.

Für Studierende der Studiengänge Jazz gelten die Regelungen des Jazz- Institutes Berlin.
Neben dem BaföG-Amt gibt es weitere Organisationen und Stiftungen, die Stipendien vergeben. Dies schließt teilweise Stipendien für einen befristeten Studienaufenthalt ein. Auskunft darüber erteilt die ServiceEinheit Auslandsangelegenheiten.
Stipendien
Der Studentenausweis wird zu Beginn des Studiums ausgestellt. Er hat immer nur für ein Semester Gültigkeit. Für die folgenden Semester wird der Studentenausweis im Ergebnis einer ordnungsgemäßen Rückmeldung ausgestellt. Der Studentenausweis ist für die Nutzung der Bibliothek, der Instrumentenausleihe, der Übungsräume, der Mensa und für zahlreiche Ermäßigungen erforderlich. Darüber hinaus enthält der Studentenausweis das Semesterticket.Studentenausweis
Das Studienbuch dient als Nachweis der besuchten Lehrveranstaltungen. Jede besuchte Lehrveranstaltung muss von der entsprechenden Lehrkraft zu Beginn des Semesters durch ein Antestat und am Ende des Semesters durch ein Abtestat dokumentiert werden. Das Studienbuch ist im Durchschlagverfahren zu führen, so dass eine Seite als Nachweis im Studienbuch verbleiben kann und der Durchschlag bei der Rückmeldung herausgetrennt und als Nachweis in die Studentenakte zu übernehmen ist.

Für Studierende der Studiengänge Jazz gelten die Regelungen des Jazz- Institutes Berlin.
Studienbuch
Der Wechsel des Studienganges ist bis zum Ablauf der Bewerbungsfrist für den neuen Studiengang zu beantragen. Wird für den neuen Studiengang eine zusätzliche Qualifikation gefordert, ist diese im Rahmen der Zugangsprüfung für den angestrebten Studiengang nachzuweisen.

Für Studierende der Studiengänge Jazz gelten die Regelungen des Jazz- Institutes Berlin.
Studiengangswechsel