Ziel des Bachelorstudiengangs Musik mit der Studienrichtung Gesang ist die Entwicklung und Entfaltung:
- der Gesangtechnik auf hohem Niveau,
- der musikalischen Fähigkeiten (wie z. B. musikalisches Gehör und Gedächtnis, Rhythmusgefühl, Stilempfinden, schöpferische Vorstellungskraft),
- des Interpretationsvermögens,
- des darstellerischen und kommunikativen Ausdruckes,
- der eigenständigen musikalischen und sozialen Persönlichkeit sowie
- der musikalischen Allgemeinbildung und des unabhängigen und selbständigen Denkens und Handelns.
Der Studiengang bereitet die Studierenden auf eine in allen praktischen und mentalen Erfordernissen erfolgreiche Tätigkeit als Konzert- bzw. OpernsängerIn vor.
Abteilung | Gesang/Musiktheater, Regie |
Studiengang | Bachelorstudiengang Musik - Gesang |
Unterrichtssprache | Deutsch |
Wählbare Schwerpunkte | Oper/Musiktheater Konzert/Liedgesang |
Musterstudienplan | Musterstudienplan Gesang (pdf) |
Curriculum | Curriculum Gesang (pdf) |
Modulbeschreibungen | Bitte hier entlang |
Abschlussgrad | Bachelor of Music |
Regelstudienzeit | 8 Semester |
Beginn | Winter- und Sommersemester |
Zugangsvoraussetzung | Besondere künstlerische Begabung nachweisbar durch die Zulassungsprüfung. Ausländische Bewerberinnen und Bewerber, die keine deutsche Hochschulzugangsberechtigung vorweisen, müssen darüber hinaus über ausreichende Kenntnisse der deutschen Sprache verfügen. Der Nachweis hierüber wird geführt durch: 1. Das Sprachzertifikat B.2.2. (Gemeinsamer Europäischer Referenznahmen) des Goethe-Instituts oder den "Test Deutsch als Fremdsprache - Niveaustufe 4" des TestDaF Instituts. Das Sprachzeugnis ist spätestens zur Zulassungsprüfungvorzulegen. 2. In den musiktheoretischen Prüfungsteilen des Zulassungsverfahrens ist unter Beweis zu stellen, dass fachbezogene deutschsprachliche Verständigungs- und Studienvoraussetzungen bestehen. |
Zulassungsprüfung | - im Mai/Juni für das Wintersemester und - im Januar/Februar für das Sommersemester Die Zulassungsprüfung findet auf Einladung der Hochschule statt! |
Semesterbeitrag | Beitrag zum Semesterticket: 176,00 € Sozialbeitrag: 41,20 € Sozialfondsbeitrag: 3,- € Studentenschaft der HfM: 7,- € Verwaltungsgebühr: 50,- € Gesamt: 277,20 € |
Ordnungen | Zugangs- und Zulassungsordnung für den Bachelorstudiengang Musik (pdf) Prüfungsordnung für den Bachelorstudiengang Musik (pdf) Studienordnung für den Bachelorstudiengang Musik - Gesang (pdf) |
Studien- oder Bewerbungsberatung | Zur Beratung mit einem Klick |
Hauptfach Gesang | Anforderungen: Auswendiger Vortrag von zwei Arien und zwei Liedern unterschiedlicher Stilistik, Charaktere, Sprachen und Epochen. Für Bewerber über 22 Jahre ist eine Arie von Bach oder Händel oder Mozart Pflicht. Für ausländische Bewerber ist mindestens ein Werk in deutscher Sprache Pflicht. Eine Rezitation (dramatisches Werk oder Prosa, keine religiösen Werke und keine Gedichte) zur Veranschaulichung der künstlerischen Darstellungsfähigkeit (auswendig) in deutscher Sprache. Die Zulassungskommission behält sich eine weitere, vertiefende Überprüfung der künstlerischen, musikalischen und sprachlichen Voraussetzungen/ Fähigkeiten vor. Beratende Vorauswahl: Die Vorauswahl findet je nach Bewerberzahl an einem Tag oder an mehreren Tagen statt. Die Kandidatin oder der Kandidat singt zum angesetzten und ihr oder ihm mit der Einladung zugegangenen Termin ein Werk nach eigener Wahl; weitere Werke können nach Auswahl durch die Kommission vorgetragen werden. Die Kommission ist berechtigt, den Vortrag zu unterbrechen oder abzubrechen. Es können auch gesangstechnische Übungen abverlangt werden. Die Vorauswahlkommission behält sich eine weitere, vertiefende Überprüfung der künstlerischen, musikalischen und sprachlichen Voraussetzungen/ Fähigkeiten vor. Auf Wunsch der Kandidatin oder des Kandidaten wird ein Gespräch mit Empfehlungen für die weitere künstlerische Arbeit in Vorbereitung auf nachfolgende Zulassungsverfahren angeboten. Zulassungsprüfung: In der Zulassungsprüfung für das Hauptfach Gesang singt die Kandidatin oder der Kandidat in der Regel zwei Werke nach Auswahl durch die Zulassungsprüfungskommission. Die Kommission ist berechtigt, den Vortrag zu unterbrechen oder abzubrechen. In der Zulassungsprüfung für das Hauptfach Gesang ist die Rezitation (ein dramatisches Werk oder Prosa, keine religiösen Werke und keine Gedichte) nur auswendig und in deutscher Sprache vorzutragen. Die Zulassungsprüfungskommission behält sich eine weitere, vertiefende Überprüfung der künstlerischen, musikalischen und sprachlichen Voraussetzungen/ Fähigkeiten vor. |
Pflichtfach Klavier | - zwei Stücke unterschiedlicher Stilrichtungen (im Schwierigkeitsgrad orientiert z. B. am klassischen Sonatinensatz, Bach Invention) - Begleitung eines Liedes oder einer Arie |
Pflichtfach Tonsatz (schriftlich und/oder mündlich) | - Notenkenntnisse im Violin- und Bassschlüssel mit Bestimmung der Oktavbereiche - Kenntnis der Tonarten und ihrer Vorzeichen in Dur und Moll - Kenntnis der modalen Leitern (Kirchentonarten) - Bestimmen und Notieren von Intervallen im Oktavraum - Bestimmen und Notieren von Dreiklängen mit Umkehrungen (Dur, Moll, vermindert, übermäßig) - Kenntnis der Haupt- und Nebenfunktionen in Dur und Moll |
Pflichtfach Gehörbildung (mündlich) | - Nachsingen vorgespielter kurzer melodischer Abläufe - Klopfen eines notierten Rhythmus mit Überbindungen und/oder Synkopen - Bestimmen und Singen von Dur- und Molltonleitern sowie von modalen Leitern (auf- und abwärts) - Nachsingen, Bestimmen und Singen von Intervallen im Oktavraum (auf- und abwärts) - Nachsingen, Bestimmen und Singen von Dreiklängen mit Umkehrungen (auf- und abwärts) - Blattsingen im Violin- und/oder Bassschlüssel im Schwierigkeitsgrad von Volksliedern |
Bewerbungsfristende | Für das Sommersemester: 15. Dezember Für das Wintersemester: 15. April Die Bewerbungsunterlagen müssen bis zu diesem Datum bei der Hochschule eingegangen sein!!! |
Bewerbungsgebühr | 30,00 € Für Informationen zum Bewerberentgelt hier bitte klicken. |
Bewerbungsformular | Zur Bewerbung mit einem Klick |