Nebenhörerschaft und Gasthörerschaft

Nebenhörer und Gasthörer an der HfM "hanns Eisler"

Nebenhörerschaft

Eingeschriebene Studentinnen und Studenten anderer Hochschulen, die an einzelnen Lehrveranstaltungen mit Seminar- oder Vorlesungscharakter der HfM „Hanns Eisler“ teilnehmen wollen, können auf Antrag und mit Zustimmung der jeweils verantwortlichen Lehrkraft als Nebenhörerin oder Nebenhörer an der HfM „Hanns Eisler“ registriert werden, wenn dadurch Studierende der HfM „Hanns Eisler“ vom Unterricht nicht ausgeschlossen werden.
Der Antrag ist schriftlich in der dafür festgelegten Form und Frist bei der ServiceEinheit (SE) Studienangelegenheiten in Raum 637 zu stellen.

Gasthörerschaft

Personen, die, ohne an einer Hochschule immatrikuliert zu sein, an einzelnen Lehrveranstaltungen mit Gruppen-, Seminar- oder Vorlesungscharakter der HfM „Hanns Eisler“ teilnehmen wollen, können auf Antrag und mit schriftlicher Zustimmung der für die gewünschten Lehrveranstaltungen jeweils verantwortlichen Lehrkraft als Gasthörerinnen und Gasthörer an der HfM „Hanns Eisler“ registriert werden. Der Antrag ist schriftlich in der dafür festgelegten Form bis spätestens zum Vorlesungsbeginn bei der SE Studienangelegenheiten in Raum 637 zu stellen. Dabei ist die Zahlung der festgelegten Gasthörergebühr nachzuweisen. Der Gesamtumfang der besuchten Lehrveranstaltungen soll in der Regel drei Semesterwochenstunden nicht übersteigen. Die Registrierung als Gasthörerin oder Gasthörer gilt für das jeweilige Semester und wird auf Antrag bescheinigt.
Gasthörerinnen und Gasthörer können an Lehrveranstaltungen der HfM nur teilnehmen, wenn dadurch Studentinnen und Studenten der HfM „Hanns Eisler“ und Nebenhörerinnen und Nebenhörer anderer Hochschulen an der HfM „Hanns Eisler“ nicht an der Teilnahme behindert werden.

Antrag auf Zulassung als Nebenhörer

Antrag auf Zulassung als Gasthörer