Bewerberentgelt

Bewerberentgelt für BewerberInnen an der Hochschule für Musik "Hanns Eisler"

Die Rektorenkonferenz der Musikhochschulen der Bundesrepublik Deutschland hat beschlossen, an allen deutschen Musikhochschulen für die Teilnahme an den Zulassungsverfahren und in jedem Studiengang einheitlich, ein Entgelt von 30.- € je Bewerberin / je Bewerber zu erheben.

Dieses Entgelt soll dazu beitragen, die Kosten des hohen personellen Aufwands für die Vorbereitung und Durchführung der Zulassungsverfahren (u.a. Bereitstellung von Zulassungskommissionen für die einzelnen Hauptfächer, für Pflichtfach Klavier, für Musiktheorie, für Tonsatz und Gehörbildung in teilweise mehrstufigen Auswahlverfahren) zu minimieren.

Der Nachweis der Einzahlung - die Voraussetzung und die Berechtigung für Ihre Teilnahme an dem Zulassungsverfahren - ist mit den Bewerbungsunterlagen einzureichen.
Der Einzahlungsbeleg muss vom entsprechenden Geldinstitut quittiert sein; unquittierte Belege sind nur in Verbindung mit dem Kontoauszug vorzulegen. Unquittiert eingereichte Einzahlungsbelege ohne Kontoauszug gelten leider als nicht vorgelegt und berechtigen nicht zur Teilnahme am Zulassungsverfahren.
Bei Nichtantritt zu den Zugangsprüfungen, auch bei vorzeitiger Rücknahme der Bewerbung, ist eine Rückzahlung des Entgeltes leider ausgeschlossen.

Die Regelungen im Detail können in der Satzung über die Erhebung von Entgelten für die Teilnahme an Zulassungs- und Auswahlverfahren an der Hochschule für Musik "Hanns Eisler" nachgelesen werden.

Die 30.- € sind wie folgt einzuzahlen:

Empfänger: Hochschule für Musik
Geldinstitut: Postbank Berlin
Konto-Nr.: 581 403 101
BLZ: 100 100 10
Verwendungszweck: Aufnahmeprüfung, Name des Bewerbers

Für Überweisungen aus dem Ausland benötigen Sie darüber hinaus folgende Angaben:

IBAN: DE77100100100581403101
BIC: PBNKDEFF

Für Bewerber der Studiengänge Jazz gelten die Regelungen
des Jazz- Institutes Berlin.
www.jazz-institut-berlin.de