Internationale Bewerber

Bewerbungsunterlagen/Bewerberentgelt

Den für Sie gültige Zulassungsantrag finden Sie bei dem jeweiligen Studiengänge.
Alle Studienprogramme können Sie hier finden

Zu den weiteren notwendigen Bewerbungsunterlagen gehören:
- tabellarischer Lebenslauf
- Zeugnisse über die Schulbildung in Kopie
- ggf. Nachweise bisheriger Studienzeiten sowie Studien- und/oder Prüfungsbelege
- ein phoniatrisches Gutachten (nur für das Hauptfach Gesang, Bachelor)
- Sprachzertifikat B.2.2. (Gemeinsamer Europäischer Referenznahmen) des Goethe-Instituts oder den "Test Deutsch als Fremdsprache - Niveaustufe 4" des TestDaF Instituts
- durch Ihr Geldinstitut quitterter Nachweis des Prüfungsentgelts (30,-€).

Für die Teilnahme an der Zugangsprüfung wird eine Gebühr von 30,-€ erhoben. Bitte überweisen Sie die Gebühr auf das folgende Konto:

Empfänger: Hochschule für Musik
Geldinstitut: Postbank Berlin
Konto-Nr.: 581 403 101
BLZ: 100 100 10
Verwendungszweck: Aufnahmeprüfung, Name des Bewerbers

Für Überweisungen aus dem Ausland benötigen Sie darüber hinaus folgende Angaben:

IBAN: DE77100100100581403101
BIC: PBNKDEFF

Studienprogramme

Je nach Studiengang und Programm müssen Sie Ihrer Bewerbung weitere Unterlagen und Nachweise beifügen.
Bitte beachten Sie daher unbedingt die Regularien der einzelnen Studiengänge im Bachelor und Master-Programm, des Konzertexamens sowie die einzelnen Zulassungsordnungen für:

Bachelor
konsekutiver Master
Master Liedgestaltung for Pianists

Fristen und Termine

Alle notwendigen Termine für die Bewerbung, die Zugangsprüfung, Semesterzeiten usw. finden Sie hier

Sprachkenntnisse

Ausländische Bewerberinnen und Bewerber für ein Bachelor-Studienprogramm müssen über ausreichende Kenntnisse der deutschen Sprache verfügen. Der Nachweis hierüber wird geführt durch:
1. das Sprachzertifikat B.2.2. (Gemeinsamer Europäischer Referenznahmen) und
2. durch den Nachweis fachbezogener deutschsprachiger Verständigungs- und Studienvoraussetzungen in den musiktheoretischen Prüfungsteilen des Zulassungsverfahrens.
Das Sprachzeugnis ist spätestens zur Zulassungsprüfung
vorzulegen.

Sind die geforderten deutschsprachigen Verständigungs- und Studienvoraussetzungen nicht gegeben, erfolgt eine befristete Immatrikulation.
Befristet immatrikulierte ausländische Bewerberinnen und Bewerber haben den an der Hochschule angebotenen Sprachkurs zu belegen und durch Prüfung erfolgreich abzuschließen.

Sprachzeugnisse aus dem Ausland werden in der Regel nur von einem dort ansässigen Goethe-Institut anerkannt.

Für Master-Studiengänge ist kein Sprachzertifikat vorzulegen. Es ist aber zu beachten,
dass die Lehrveranstaltungen in der Regel in deutscher Sprache durchgeführt werden.

Weitere Fragen beantwortet die Mitarbeiterin im Bereich Auslandsangelegenheiten:

Dr. Ute Schmidt
Charlottenstr. 55
D-10117 Berlin
Raum 640
Fon (+49) 030.688305-831
Fax (+49) 030.688305-731
E-Mail: schmidt_ute@hfm.in-berlin.de

Sprechzeiten:

Montags: 13.30-15.30 h
Dienstags: 9.30-12.00 h
Donnerstags: 9.30-12.00h und 13.30-15.30 h

Prüfungsentgelt

Für die Teilnahme an der Zugangsprüfung ist ein Prüfungsentgelt zu zahlen. Bitte klicken Sie hier um mehr darüber zu erfahren.

Kosten für das Studium

Das Studium ist kostenfrei bis auf den AStA-Beitrag in Höhe von 7,00 €, den Beitrag für den Sozialfonds in Höhe von 3,00 € und den Sozialbeitrag von derzeit 41,20 € pro Semester, der an das Studentenwerk abgeführt wird. Dieser Beitrag dient der Mitfinanzierung von Einrichtungen des Studentenwerkes wie den Mensen den Kindergarteneinrichtungen, den Beratungseinrichtungen usw. Darüber hinaus sind an den Berliner Hochschulen pro Semester eine Immatrikulationsgebühr von
50,00 € und 176,00 € für das Semesterticket (öffentlicher Nahverkehr) zu zahlen. Neben den Lebenshaltungskosten (mindestens 650,00 € pro Monat) müssen Sie auch Kosten für die notwendige Krankenversicherung (z.Z. ca. 60,00 €) einplanen.

Wohnraum

Die Hochschule selbst kann leider keinen Wohnraum vermitteln. Wir haben Ihnen hier einige Adressen zusammengestellt, an die Sie sich zur Wohnraumvermittlung wenden können, egal, ob Sie nur kurzzeitig in Berlin sind (wie z.B. zu den Zugangsprüfungen) oder für einen langfristigen Aufenthalt eine Wohnung suchen.

Langfristiger Aufenthalt:

 Wohnen_in_Berlin-1.doc  (12,5 KB)
 

Kurzfristiger Aufenthalt:

Rat und Tipps für die Zugangsprüfungen in den Pflichtfächern

Pflichtfach Klavier
Frau Kliem-Müller: 030-688-305-869

Pflichtfächer Musiktheorie
Herr Prof. Ganzer: 030-688-305-885

Pflichtfach Musikwissenschaften
Herr Prof. Grimm: 030-688-305-889

Rat und Tipps für die Zugangsprüfung / Vorsingen und Vorspielen sowie Studienfachberatung (Hauptfach) der jeweiligen Abteilungen

Gesang/Musiktheater, Opernregie
Edith Reichel
Tel.: 030-688-305-850
reichel_edith@hfm.in-berlin.de

Dirigieren
Sonja Lipka
Tel.: 030-688-305-870
lipka_sonja@hfm.in-berlin.de

Streichinstrumente, Harfe, Gitarre, Blasinstrumente, Schlagzeug
Ilona Tornauer
Tel.: 030-688-305-860
tornauer_ilona@hfm.in-berlin.de

Klavier, Akkordeon, Komposition/Musiktheorie, Wissenschaften
Angelika Liebig
Tel.: 030-688-305-880
liebig_angelika@hfm.in-berlin.de


Anerkennung von Prüfungsleistungen

Im Prinzip werden Ihre vorangegangen Prüfungsleistungen, die Sie an anderen Hochschulen erworben haben, anerkannt. Nach bestandener Zugangsprüfung können Sie einen Antrag auf Anerkennung anderweitig erbrachter Studienleistungen stellen. Die Anträge sind im Immatrikulationsbüro erhältlich.
Über die Semestereinstufung entscheidet die Prüfungskommission, d.h. Sie müssen nach einem Hochschulwechsel nicht unbedingt in das sich anschließende Semester eingestuft werden.
Wenn Sie Studienbewerber für ein grundständiges Studium sind und bereits an einer anderen Musikhochschule im Geltungsbereich des Hochschulrahmengesetzes studiert haben (Hochschulwechsel von einer inländischen Hochschule), sind Sie bei Vorlage eines Immatrikulationsnachweises von der Zugangsprüfung in den Pflichtfächern Klavier, Tonsatz, Gehörbildung und Musikgeschichte befreit.
Haben Sie Ihr vorhergehendes Studium an einer ausländischen Hochschule belegt, kann für die Fächer, Klavier, Tonsatz, Gehörbildung und Musikgeschichte nur dann über eine Befreiung von der Zugangsprüfung entschieden werden, wenn Sie der Bewerbung einen formlosen Antrag und entsprechende Leistungsnachweise zur Äquivalenzprüfung beifügen.
Aufgrund der Vereinbarungen zur Anerkennung von Studienleistungen zwischen der Bundesrepublik Deutschland und anderen Ländern ist es möglich, dass ein im Heimatland erreichter Abschluss einem deutschen Abschluss nicht gleichkommt. Bei der Bewerbung für ein Zusatzstudium wird dann empfohlen, erst einen deutschen Abschluss abzulegen, um das Zusatzstudium antreten zu können, vorausgesetzt Sie erfüllen die Zugangsbedingungen.

Visum

Wenn Sie ein Visum für die Einreise in die Bundesrepublik Deutschland benötigen, beantragen Sie unbedingt in der deutschen Auslandsvertretung ein "Studienbewerbervisum" (eine Auflistung der Länder, die ein Einreisevisum benötigen, befindet sich auch auf der Homepage des Auswärtigen Amtes: www.auswaertiges-amt.de). Nach erfolgreich bestandener Zugangsprüfung an der Hochschule für Musik Hanns Eisler lässt sich dieses in der Bundesrepublik Deutschland in ein "Studienvisum" umwandeln.

Für die Beantragung des "Studienbewerbervisums" in der deutschen Auslandsvertretung werden in der Regel folgende Unterlagen benötigt:

1. Einen in der Bundesrepublik Deutschland anerkannten Schulabschluss, der zur Aufnahme des Hochschulstudiums in der Bundesrepublik Deutschland im entsprechenden Studiengang erforderlich ist.
2. Einen Nachweis, dass die Lebenshaltungskosten für den Aufenthalt in Deutschland gesichert sind. Dies kann erfolgen durch

* die Darlegung der Einkommens- und Vermögensverhältnisse der Eltern,
* die Erklärung einer dritten Person, die sich verpflichtet, alle anfallenden Kosten zu übernehmen,
* die Einzahlung einer Sicherheitsleistung auf ein Sperrkonto in Deutschland,
* die Hinterlegung einer jährlich zu erneuernden Bankbürgschaft bei einem Geldinstitut im Bundesgebiet,
* den Nachweis von Stipendien aus deutschen öffentlichen Mitteln oder Stipendien aus öffentlichen Mitteln Ihres Herkunftslandes, wenn das Auswärtige Amt der BRD, der Deutsche Akademische Austauschdienst (DAAD) oder eine sonstige deutsche stipendiengebende Organisation die Vermittlung an die deutsche Hochschule übernommen hat,
* einen gültigen Pass sowie den vollständig ausgefüllten Antrag, der bei der deutschen Auslandsvertretung erhältlich ist.

Durch die BAföG-Erhöhung zum 01.10.2010 steigt der Jahresbetrag für Sperrkonten auf 7.908 Euro (12x 659 Euro). Durch eine Erhöhung der Bezugsgröße für Forscher, die eine Aufenthaltserlaubnis nach § 20 AufenthG begehren, ergibt sich ein Betrag von 1.446 Euro, der als Nettoeinkommen monatlich zur Verfügung stehen muss.

Hinweis für Studierende aus Australien, Israel, Japan, Kanada, Korea (Republik), Neuseeland und den USA:

Für einen Studienaufenthalt in Berlin benötigen Sie eine Aufenthaltserlaubnis, die Ihnen von der Ausländerbehörde ausgestellt wird. Um dort einen Termin zu vereinbaren und so Wartezeiten zu vermeiden, können Sie seit dem 31. Januar 2011 auch den Internetservice der Ausländerbehörde nutzen. Unter der Adresse
http://www.berlin.de/labo/auslaender/dienstleistungen/ können Sie einen Termin für Ihre nächste Vorsprache zur Erteilung Ihrer Aufenthaltserlaubnis buchen.

Buchbare Termine werden während der gesamten Sprechzeiten angeboten. Alle für Sie notwendigen Informationen zu Ihrem Termin erhalten Sie unter der angegebenen Internetadresse. Lesen Sie die Informationen aufmerksam und machen Sie von der Möglichkeit Gebrauch, sich diese im Rahmen der Terminvereinbarung auszudrucken.

Für Bewerber aus China:

Achtung: Der Bewerbung von chinesischen Studieninteressenten ist neben den geforderten Unterlagen eine Bescheinigung oder ein Zertifikat der Akademischen Prüfstelle (APS) der deutschen Botschaft in Peking im Original beizufügen.

Wenn Sie Fragen zur Verfahrensweise der Akademischen Prüfstelle, zu den einzureichenden Unterlagen oder zu den Gebühren haben, dann wenden Sie sich bitte direkt an die Prüfstelle:

Akademische Prüfstelle des Kulturreferates der Deutschen Botschaft Peking
Landmark Tower 2
Büro 0311
8 Dongsanhuanbeilu Chaoyang Bezirk
100004 Beijing
Telefon 0086 10 65907138
Fax 0086 10 65907140
Email knaps@163bj.com

Stipendien

Die Hochschule für Musik Hanns Eisler vergibt keine Stipendien. Studierende ohne deutschen Pass könne sich aber um ein Stipendien beim Deutschen Akademischen Austauschdienst (DAAD) bewerben. Interessenten wenden sich an:

Deutscher Akademischer Austauschdienst
Kennedyallee 50
53175 Bonn
www.daad.de

Studierende mit amerikanischer Staatsbürgerschaft können sich auch bei der Fulbright-Kommission um ein Stipendium bemühen:

Fulbright Kommission
Oranienburger Straße 13-14
10178 Berlin
www.fulbright.de

Weitere Stipendienangebote finden Sie auf unserer Stipendienseite.

Ausländerbehörde

Wer mit einem Visum einreist, benötigt für einen längeren Aufenthalt in jedem Fall auch eine Aufenthaltserlaubnis. Zuständig für die Aufenthaltserlaubnisse ist die Ausländerbehörde.
Mehr Informationen finden Sie hier.

Studierende aus der EU, dem Europäischen Wirtschaftsraum und der Schweiz brauchen keine Aufenthaltserlaubnis.