Erstattung verfassungswidrig erhobener Rückmeldegebühren

Gemäß dem Bundesverfassungsgerichtsurteil vom 06.11.2012 war die frühere gesetzliche Regelung zur Erhebung einer Rückmeldegebühr im Berliner Hochschulgesetz verfassungswidrig.

Studierende, die zwischen dem Wintersemester 1996/97 und dem Wintersemester 2004/05 an der Hochschule für Musik "Hanns Eisler" eingeschrieben waren und Rückmeldegebühren in Höhe von 100 DM bzw. 51,13 Euro bezahlen mussten, können die Rückzahlung der verfassungswidrig gezahlten Rückmeldegebühren beantragen.


Bitte stellen Sie bis spätestens zum 31.12.2013 (Posteingang) einen formlosen Antrag unter Angabe folgender Daten:

- Name, ggf. Geburtsname, Vorname,
- Geburtsdatum und -ort,
- Adresse,
- E-Mail-Adresse,
- damalige Matrikelnummer (soweit diese noch bekannt ist),
- gültige Bankverbindung (Kontonummer und Bankleitzahl) sowie
- die Semester, für die die Rückerstattung beantragt wird.

Den unterschriebenen Antrag senden Sie bitte an folgende Adresse:

Hochschule für Musik "Hanns Eisler"
SE Studienangelegenheiten
Charlottenstraße 55
10117 Berlin

Die Anträge werden schnellstmöglich geprüft und eine Erstattung im Anspruchsfall zeitnah realisiert.