Ziel des Bachelorstudiengangs Musik mit der Studienrichtung Korrepetition ist es,
- die Klaviertechnik,
- die musikalischen Fähigkeiten (wie z. B. musikalisches Gehör und Gedächtnis, Rhythmusgefühl, Stilempfinden, schöpferische Vorstellungskraft)
- das Interpretationsvermögen
- die eigenständige musikalische Persönlichkeit sowie
- die musikalische Allgemeinbildung und das unabhängige und selbständige Denken und Handeln auf musikalischem und außermusikalischem Gebiet
der Studierenden zu entwickeln und sie auf eine erfolgreiche Tätigkeit als Korrepetitoren in Musiktheatern und Lehranstalten vorzubereiten.
Abteilung | Blasinstrumente, Schlagzeug, Dirigieren, Korrepetition |
Studiengang | Bachelorstudiengang Musik - Korrepetition |
Unterrichtssprache | Deutsch |
Wählbare Schwerpunkte | keine |
Musterstudienplan | Musterstudienplan Korrepetition (pdf) |
Curriculum | Curriculum Korrepetition (pdf) |
Modulbeschreibungen | Bitte hier entlang |
Abschlussgrad | Bachelor of Music |
Regelstudienzeit | 8 Semester |
Beginn | Winter- und Sommersemester |
Zugangsvoraussetzung | Besondere künstlerische Begabung nachweisbar durch die Zulassungsprüfung. Ausländische Bewerberinnen und Bewerber, die keine deutsche Hochschulzugangsberechtigung vorweisen, müssen darüber hinaus über ausreichende Kenntnisse der deutschen Sprache verfügen. Der Nachweis hierüber wird geführt durch: 1. Das Sprachzertifikat B.2.2. (Gemeinsamer Europäischer Referenznahmen) des Goethe-Instituts oder den "Test Deutsch als Fremdsprache - Niveaustufe 4" des TestDaF Instituts. Das Sprachzeugnis ist spätestens zur Zulassungsprüfung vorzulegen. 2. In den musiktheoretischen Prüfungsteilen des Zulassungsverfahrens ist unter Beweis zu stellen, dass fachbezogene deutschsprachliche Verständigungs- und Studienvoraussetzungen bestehen. |
Zulassungsprüfung | - im Mai/Juni für das Wintersemester und - im Januar/Februar für das Sommersemester Die Zulassungsprüfung findet auf Einladung der Hochschule statt! |
Semesterbeitrag | Beitrag zum Semesterticket: 176,00 € Sozialbeitrag: 41,20 € Sozialfondsbeitrag: 3,- € Studentenschaft der HfM: 7,- € Verwaltungsgebühr: 50,- € Gesamt: 277,20 € |
Ordnungen | Zugangs- und Zulassungsordnung für den Bachelorstudiengang Musik (pdf) Prüfungsordnung für den Bachelorstudiengang Musik (pdf) Studienordnung für den Bachelorstudiengang Musik - Korrepetition (pdf) |
Studien- oder Bewerbungsberatung | Zur Beratung mit einem Klick |
Hauptfach Korrepetition | Die Prüfung wird in zwei Durchgängen durchgeführt. Erster Durchgang - Vortrag eines kammermusikalischen Duo-Werkes mit eigenem Solisten im Schwierigkeitsgrad einer Sonate von Beethoven. - Vortrag einer Opernszene mit mehreren Beteiligten (singen und spielen) nach freier Wahl in Originalsprache (max. Dauer 10min.) - Vortrag eines selbst gewählten anspruchsvollen Solo-Werkes auf dem Klavier. Die Anforderungen orientieren sich an den Anforderungen einer Zugangsprüfung in dem entsprechenden Fach. Nach dem ersten Durchgang entscheidet die Prüfungskommission über die Zulassung des Bewerbers zum 2. Durchgang. Zweiter Durchgang 1.Ensembleproben: - Opernfragment mit Gesangssolisten – ca.10min. - Kammermusik aus Trio-Repertoire mit Instrumentalsolisten – ca.10 min. Die Werke werden 4 Wochen vor der Prüfung bekannt gegeben. Die Gesangs- bzw. Instrumentalsolisten werden von der Hochschule bereitgestellt. 2.Prima vista: - Blattspiel von Ausschnitten aus Opern - Blattsingen (atonale Reihen ohne Rhythmus) |
Nebenfach Klavier | Vortrag von zwei selbst gewählten Solowerken, wobei eines davon ein langsamer Satz einer klassischen Sonate oder ein Werk des Barock in langsamen Tempo sein muss. |
Pflichtfach Tonsatz (schriftlich und/oder mündlich) | - Notenkenntnisse im Violin- und Baßschlüssel, sowie in den C-Schlüsseln mit Bestimmung der Oktavbereiche - Kenntnis der Tonarten und ihrer Vorzeichen in Dur und Moll - Kenntnis der modalen Leitern (Kirchentonarten) - Bestimmen und Notieren von Intervallen im Oktavraum - Bestimmen und Notieren von Dreiklängen (Dur, Moll, vermindert, übermäßig) und Dominantseptakkorden mit Umkehrungen - Kenntnis von anderen diatonischen Vierklängen und Dominantnonenakkorden - Kenntnis der Haupt- und Nebenfunktionen in Dur und Moll - Aussetzen einer Kadenz (vierstimmig) nach Funktionssymbolen bzw. Stufenangaben - Analyse einer gegebenen Kadenz - Spielen einer einfachen und/oder erweiterten Kadenz am Klavier - Harmonisieren eines einfachen Volkslieds am Klavier |
Pflichtfach Gehörbildung (mündlich) | - Nachsingen vorgespielter kurzer melodischer Abläufe - Klopfen eines notierten Rhythmus mit Überbindungen und/oder Synkopen - Bestimmen und Singen von Dur- und Molltonleitern sowie modalen Leitern (auf- und abwärts) - Nachsingen, Bestimmen und Singen von Intervallen im Oktavraum (auf- und abwärts) - Nachsingen, Bestimmen und Singen von Dreiklängen und Dominantseptakkorden mit Umkehrungen (auf- und abwärts) - Nachsingen, Bestimmen und Singen von anderen diatonischen Vierklängen und Dominantnonenakkorden - Nachsingen von dissonanten Drei- und Vierklängen - Blattsingen einer mittelschweren Chorstimme im Violin- und/oder Bassschlüssel |
Eignungsgespräch | Kleines Kolloquium über allgemeinmusikalische Fragen in deutscher Sprache mit den folgenden Anforderungen: - Grundzüge der Musikgeschichte von Bach bis zur Gegenwart (Problematik der Epochengliederung: Barock/Klassik/Romantik/Moderne/Postmoderne) - Entwicklung der orchestralen Gattungen - Entwicklung der Oper - Entwicklung des Chorgesanges (Chordirigieren) |
Bewerbungsfristende | Für das Sommersemester: 15. Dezember Für das Wintersemester: 15. April Die Bewerbungsunterlagen müssen bis zu diesem Datum bei der Hochschule eingegangen sein!!! |
Bewerbungsgebühr | 30,00 € Für Informationen zum Bewerberentgelt hier bitte klicken. |
Bewerbungsformular | Zur Bewerbung mit einem Klick |