Internationale Bewerber

Sprachkenntnisse

Für ausländische Studienbewerber ist der Nachweis ausreichender Kenntnis der deutschen Sprache mindestens auf dem Niveau der zentralen Mittelstufenprüfung (ZMP) des Goethe-Instituts oder des "Test Deutsch als Fremdsprache-Niveaustufe 4" des TestDaF-Institutes erforderlich. Bei den Zugangsprüfungen ist ein Zeugnis über die zentrale Mittelstufenprüfung des Goethe-Instituts oder ein Zeugnis über den TestDaF-Niveaustufe 4 des TestDaF-Institutes oder eine äquivalente Sprachprüfung vorzulegen.
Wenn kein Zeugnis vorliegt, erfolgt eine auf maximal zwei Semester befristete Immatrikulation; in dieser Zeit muss der Studierende einen Nachweis über das Bestehen einer entsprechenden Sprachprüfung erbringen.
Befristet immatrikulierte ausländische Studierende der Fachrichtung Gesang (Oper, Konzert, Gesangspädagogik) müssen darüber hinaus innerhalb der zwei Semester die deutsche Sprache beherrschen.
Eine Befreiung von der Sprachprüfung ist möglich, wenn ein abgeschlossenes Germanistikstudium nachgewiesen wird oder nur ein kurzzeitiger Studienaufenthalt ohne das Ziel eines Abschlusses oder ein künstlerisch-weiterbildendes Studium oder ein Zusatzstudium mit dem Ziel des Konzertexamens angestrebt wird.

In Deutschland ZMP am Goethe-Institut und an vielen anderen Sprachschulen, im Ausland in der Regel nur an einem dort ansässigen Goethe-Institut.

Weitere Fragen beantwortet die Mitarbeiterin im Bereich Auslandsangelegenheiten:

Charlottenstr. 55
D-10117 Berlin
Fon (+49) 030.688305-831
Fax (+49) 030.688305-731
E-Mail: schmidt_ute@hfm.in-berlin.de

Sprechzeiten:

Montags: 13.30-15.30 h
Dienstags: 9.30-12 h
Donnerstags: 9.30-12 h und 13.30-15.30 h

Stipendien

Die Hochschule für Musik Hanns Eisler vergibt keine Stipendien. Es kann vor der Einreise in die Bundesrepublik Deutschland ein Stipendium beim Deutschen Akademischen Austauschdienst (DAAD) beantragt werden. Entsprechende Bewerbungen nimmt die Deutsche Botschaft bzw. das Erziehungsministerium des Heimatlandes entgegen.

Deutscher Akademischer Austauschdienst
Kennedyallee 50
53175 Bonn
German

Visum

Wenn Sie ein Visum für die Einreise in die Bundesrepublik Deutschland benötigen, beantragen Sie unbedingt in der deutschen Auslandsvertretung ein "Studienbewerbervisum" (eine Auflistung der Länder, die ein Einreisevisum benötigen, befindet sich auch auf der Homepage des Auswärtigen Amtes: www.auswaertiges-amt.de). Nach erfolgreich bestandener Zugangsprüfung an der Hochschule für Musik Hanns Eisler lässt sich dieses in der Bundesrepublik Deutschland in ein "Studienvisum" umwandeln.

Für die Beantragung des "Studienbewerbervisums" in der deutschen Auslandsvertretung werden in der Regel folgende Unterlagen benötigt:

  1. Einen in der Bundesrepublik Deutschland anerkannten Schulabschluss, der zur Aufnahme des Hochschulstudiums in der Bundesrepublik Deutschland im entsprechenden Studiengang erforderlich ist.
  2. Einen Nachweis, dass die Lebenshaltungskosten für den Aufenthalt in Deutschland gesichert sind. Dies kann erfolgen durch
  • die Darlegung der Einkommens- und Vermögensverhältnisse der Eltern,
  • die Erklärung einer dritten Person, die sich verpflichtet, alle anfallenden Kosten zu übernehmen,
  • die Einzahlung einer Sicherheitsleistung auf ein Sperrkonto in Deutschland,
  • die Hinterlegung einer jährlich zu erneuernden Bankbürgschaft bei einem Geldinstitut im Bundesgebiet,
  • den Nachweis von Stipendien aus deutschen öffentlichen Mitteln oder Stipendien aus öffentlichen Mitteln Ihres Herkunftslandes, wenn das Auswärtige Amt der BRD, der Deutsche Akademische Austauschdienst (DAAD) oder eine sonstige deutsche stipendiengebende Organisation die Vermittlung an die deutsche Hochschule übernommen hat,
  • einen gültigen Paß sowie den vollständig ausgefüllten Antrag, der bei der deutschen Auslandsvertretung erhältlich ist.

Ausländerbehörde

Für alle ausländischen Studierenden gilt, dass Sie sich bei Einreise zum Studium beim Landeseinwohneramt Abteilung Ausländerangelegenheiten anmelden müssen. Dies gilt unabhängig davon, ob man mit oder ohne Visum in die Bundesrepublik Deutschland einreisen darf.

Ab Wintersemester 2004/2005 bietet diese Behörde für die neu eingereisten Studenten Sondersprechtage an.

Landeseinwoheramt:
www.berlin.de/labo/