Nachwuchsförderung

Die Hochschule widmet sich seit Jahren intensiv der musikalischen Nachwuchsförderung. Dabei werden in der Hauptsache zwei Wege beschritten, um musikalisch hoch begabte Kinder und Jugendliche auf ein Musikstudium vorzubereiten:

1. Dozenten der Hochschule unterrichten Schüler des Musikgymnasiums Carl-Philipp-Emanuel-Bach in den künstlerischen Fächern
Zulassungs- und Studienordnung Bachgymnasium als PDF-Datei (siehe unten)
(weitere Informationen Musikgymnasium Carl Philipp Emanuel Bach)
und
2. werden unmittelbar an der Hochschule Jungstudierende aufgenommen, die ihre schulische Ausbildung nicht am Musikgymnasium Carl-Philipp-Emanuel-Bach wahrnehmen.
Zulassungs- und Studienordnung Jungstudierende als PDF-Datei (siehe unten)

 Nachwuchsfoerderung_Bach-Gymnasium.pdf  (112 KB)
 Zulassungs- und Studienordnung Bachgymnasium
 Nachwuchsfoerderung_Jungstudierende.pdf  (126 KB)
 Zulassungs- und Studienordnung Jungstudierende
 Zulassungsantrag.pdf  (71,05 KB)
 Zulassungsantrag Nachwuchsförderung

Alle Bewerber müssen ein Bewerbungsentgelt in Höhe von 30 € entrichten. Informationen zu dem Bewerberentgelt erhalten Sie hier.